Mit etwas Ãœbung in die höhere Gewichtsklasse(red) (civd) In etwa sieben Monaten wird die „Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96“, kurz B‐96‐Führerschein genannt, erstmals in Deutschland erworben werden können.
Die deutsche Fahrerlaubnis Verordnung sieht vor, dass für den B‐96‐Führerschein keine Prüfung, sondern nur eine mindestens siebenstündige Fahrschulung absolviert werden muss. Diese kann als eintägige Gruppenschulung, etwa in Fahrsicherheitszentren von Automobilclubs, stattfinden oder direkt beim Fahrlehrer. In der Gruppenschulung können sich vier Teilnehmer eine Pkw‐Caravan‐Kombination teilen. Maximal acht Teilnehmer können in einer Gruppenschulung untergebracht werden. Die siebenstündige Schulung ist unterteilt in 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden praktische Ãœbungen. Zu den praktischen Ãœbungen einer solchen Schulung zählen unter anderem Gefahrenbremsung, Ausweichen von Hindernissen sowie Rangieren und Einparken. Hinzu kommt noch eine einstündige Fahrt durch den öffentlichen Straßenverkehr in Begleitung des Fahrlehrers. Nach Abschluss der Schulung wird die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen.
„Ein Fahrtraining mit einer PKW‐Caravan‐Kombination ist ohnehin für jeden Caravan‐Urlauber ratsam. Wenn im Zuge eines solchen Fahrtrainings auch die Fahrerlaubnis B‐96 erworben werden kann, senkt das die Einstiegsschwelle für den Zugang zum Caravan erheblich“, erläutert Hans‐Karl Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbands CIVD. Der Caravan sei gerade für junge Familien eine hervorragende Art des Urlaubs. Führerscheininhaber um die 30 Jahre besäßen jedoch meist nur den B-Führerschein, der das Führen von PKW‐Anhänger‐Kombinationen nur bis 3,5 Tonnen erlaubt. Diese Grenze schließe aber gerade die attraktive Kombination aus familientauglichen großen Kombis und Vans als Zugwagen und entsprechend schweren Caravanmodellen aus. „Mit dem B‐96‐Führerschein wird diese Hürde nun beseitigt und die für uns wichtige Caravan‐Zielgruppe der jungen Familien kann mit geringem Aufwand wieder Zugang zur Freizeitform Caravaning finden. Zugleich fördert diese Regelung auch die Sicherheit im Straßenverkehr“, so Sternberg weiter.
Rund 90 Prozent aller im Markt angebotenen Caravans könnten laut CIVD mit der neuen Regelung aus B‐Führerschein und B‐96‐Fahrerlaubnis bewegt werden.
Infos im Internet: www.civd.de
15.06.12 [zurück zur Startseite] © 2012 Camping-Channel |